Kosten

Kostenübernahme der Therapie 

Gesetzliche Krankenkassen

Die Psychotherapie in meiner Praxis wird von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Private Krankenkassen

In der Regel erstatten private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie problemlos. Jedoch gibt es Unterschiede in der Handhabung der verschiedenen Versicherungsanbieter. Genauere Angaben und Konditionen (Anzahl bewilligter Therapiestunden, volle oder anteilige Kostenerstattung usw.) als Privatpatient können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder direkt bei Ihrer Versicherung erfragen.

Bundesbahnbeamte oder Postbeamte können auch eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis erstattet bekommen.

Heilfürsorge

Bundespolizisten/innen können seit einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium des Inneren eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Über die genaue Vorgehensweise erkundigen Sie sich bei der Heilfürsorge der Bundespolizei.

Auch Soldaten/innen können meine psychotherapeutische Privatpraxis aufsuchen. Für ein Erstgespräch ist lediglich die Vorlage einer durch den Truppenarzt ausgestellten Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) erforderlich.

Berufsgenossenschaften

Wenn aus arbeitsbedingten Umständen eine Psychotherapie notwendig wird, erstatten Berufsgenossenschaften diese. Setzen Sie sich mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und erfragen Sie die einzuleitenden Schritte, um einen Antrag auf Psychotherapie zu stellen.

Selbstzahler

Sollten Sie darüber nachdenken die Psychotherapie selbst zu zahlen, informiere ich Sie gerne in einem Gespräch über die möglichen Kosten. Generell richtet sich mein Stundensatz (50min) nach der Ziffer 870 der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) mit dem üblichen 2,3-fachen Satz.